Reden im Landtag

Elisabeth Kula – Überlebenden und Angehörigen gebührt Dank und Respekt für Aufklärung – Auslassungen und Persilschein für Sicherheitsbehörden statt umfassender Aufklärung im Abschlussbericht

Elisabeth KulaHanauAntifaschismusJustiz- und RechtspolitikRegierung und Hessischer Landtag

In seiner 145. Plenarsitzung am 05. Dezember 2023 diskutierte der Hessische Landtag über den Abschlussbericht und die abweichenden Berichte der Mitglieder der Fraktion der SPD, der Fraktion der AfD, der Fraktion der Freien Demokraten und der Fraktion DIE LINKE zum Hanau-Untersuchungsausschuss 20/2. Dazu die Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Elisabeth Kula.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Überlebende und Angehörige der Opfer des Anschlags vom 19. Februar!

Fast vier Jahre sind seit dem rechten Terroranschlag in Hanau vergangen. Neun Menschen wurden aus rassistischen Gründen ermordet, viele weitere körperlich und psychisch schwer verwundet. Der Anschlag war eine Zäsur. Anders als nach den rechten Morden Anfang der Neunzigerjahre und dem Kontext der NSU-Morde sind die Überlebenden und Angehörigen zu einer politischen Stimme geworden, die beharrlich für Erinnerung, Aufklärung, Gerechtigkeit und Konsequenzen kämpft. Ihnen ist zu verdanken, dass wir uns an die Namen der Ermordeten erinnern: Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz, Vili Viorel Păun, Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Gökhan Gültekin, Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović.

Gemeinsam mit ihren vielen Unterstützerinnen und Unterstützern – allen voran der Initiative 19. Februar – haben es die Angehörigen geschafft, dass ihre Geschichte erzählt und gehört wird. Viele von ihnen sind heute hier im Plenarsaal auf der Tribüne. Ich möchte Ihnen im Namen meiner Fraktion, der LINKEN, solidarischen Respekt zollen und unseren Dank aussprechen.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das Engagement und der Beitrag zur Aufklärung der Angehörigen im Abschlussbericht aller anderen Fraktionen nicht mit einem einzigen Wort erwähnt werden.

Auch am Ende dieses Untersuchungsausschusses steht leider eine bittere Bilanz: Die fast vier Jahre seit dem Anschlag hätten von der Landesregierung genutzt werden müssen, umfassend und akribisch aufzuklären und politische Konsequenzen zu ziehen. In den zweieinhalb Jahren des Untersuchungsausschusses wurden die Abgeordneten der demokratischen Opposition aber nicht selten mit Abwiegeln, Ausweichen, Unterbrechen und Tricksereien mit der Geschäftsordnung durch Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen – allen voran der CDU – konfrontiert.

Der nun vorliegende mehrheitlich beschlossene Abschlussbericht fällt hinter die tatsächliche Aufklärungsarbeit des Ausschusses zurück. Erstens gibt es bemerkenswerte Auslassungen. Zweitens kommen wir in vielen Punkten zu anderen Bewertungen. Drittens sind unsere Handlungsempfehlungen weniger oberflächlich und grundlegender. Deswegen haben wir uns zu einem Sondervotum entschieden.

Unsere Bilanz lautet unterm Strich: Seitens hessischer Behörden – nicht nur, aber insbesondere der Polizei – gab es eine lange Kette von Fehlern, von Behördenversagen, von institutionellem Rassismus. Das ist die Bilanz der Aufklärung, und da gibt es auch nichts schönzureden.

(Beifall DIE LINKE und Turgut Yüksel (SPD))

Einige Beispiele. Der Abschlussbericht stellt fest, dass die hessischen Behörden angeblich keine Möglichkeit hatten, die vom späteren Täter ausgehende Gefahr frühzeitig zu erkennen, und deshalb die Tat nicht verhindert werden konnte. Hier kommt meine Fraktion zu einem anderen Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft Hanau hätte damals hinsichtlich der Anzeige des Täters vom 11. November 2019, die er einreichte, weil er sich von unbekannten Geheimdiensten beobachtet fühlte, zu einer anderen Bewertung bezüglich der Gefahr kommen müssen. Wenn in einer Anzeige Verfolgungswahn mit der Wahrnehmung von Ausländern als „dem inneren Feind“ zusammenkommt, dann ist das nicht „schräg“, wie eine Staatsanwältin begründete, warum sie den späteren Täter als nicht gefährlich einstufte, sondern das ist brandgefährlich.

(Beifall DIE LINKE)

Bei einer derartigen explizit rechten politischen Positionierung in Verbindung mit einem Verfolgungswahn hätte eine Überprüfung auf Waffenbesitz stattfinden müssen. Diese unterblieb jedoch, ebenso wie ein Eingeständnis der Staatsanwaltschaft, dass die damalige Bewertung ein Fehler war.

Ein zweites Beispiel. Anders als der Abschlussbericht kommen wir in Bezug auf das Notrufversagen in der Tatnacht in der Polizeistation Hanau I nicht zu der Bewertung, dass es sich nur um unglückliche Umstände und einige Mängel handele – nein, es gab ein langjähriges, systematisches Behördenversagen, und das muss man auch als solches benennen.

(Beifall DIE LINKE)

Konkret wussten die in der Tatnacht eingesetzten Polizeibeamten nicht, dass es keine Notrufweiterleitung gibt. Es hatte keine systematische Einarbeitung in die Funktionsweise des Notrufs für die eingesetzten Beamten gegeben. Auch der Polizeidirektor des Main-Kinzig-Kreises sagte, dass er von den Problemen nichts gewusst habe. Vor dem Untersuchungsausschuss äußerten sich sowohl der ehemalige Landespolizeipräsident Ullmann als auch Innenminister Beuth, dass ihnen das Fehlen des Notrufüberlaufs nicht bekannt gewesen sei. – Wenn das kein Behördenversagen ist, was dann, liebe Kolleginnen und Kollegen? Das muss man doch so benennen.

(Beifall DIE LINKE)

Dass Ullmann, der während der Tat Polizeipräsident des für den Notruf zuständigen Polizeipräsidiums Südosthessens war, bevor er zum Landespolizeipräsidenten befördert wurde, im Ausschuss sagte, er habe andere Prioritäten als eine Aufarbeitung des Notrufversagens gehabt, das lässt doch wirklich tief in den Abgrund schwarz-grüner Innenpolitik blicken und sagt viel über die Aufarbeitung polizeilicher Fehler rund um den Terror von Hanau aus.

(Beifall DIE LINKE)

Spätestens seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA gab es in den Polizeibehörden eine breite Befassung mit Terrorgefahren. Vor diesem Hintergrund ist die langjährige Vernachlässigung des Notrufsystems ein schwerwiegendes Behördenversagen von Polizei und hessischem Innenministerium.

In der Tatnacht hat Vili Viorel Păun die Verfolgung des Täters aufgenommen und möglicherweise weitere Taten in der Innenstadt verhindert. Er hat versucht, den Notruf zu erreichen, drang aber nicht durch. Wären die Notrufkapazitäten größer gewesen, hätte es eine reale Chance gegeben, dass seine Bemühungen erfolgreich gewesen wären. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wäre ihm dann geraten worden, die Verfolgung des gefährlichen Täters aus Gründen des Selbstschutzes zu beenden. – Er hätte überleben können.

Niemand von Polizei und Innenministerium hat für das Notrufdesaster politische Verantwortung übernommen und sich dafür entschuldigt. Ich finde, das ist doch wirklich ein Offenbarungseid und zeigt, wie wenig politischen Anstand dieser Innenminister besitzt.

(Beifall DIE LINKE)

Ein drittes Beispiel, bei dem wir als LINKE zu einer anderen Einschätzung kommen. Seit 2012 existiert auf EUEbene eine europäische Opferschutzrichtlinie. Diese stellt klipp und klar fest, insbesondere Opfern von Terrorismus müssten besondere Betreuung, Unterstützung und Schutz zukommen. Sie fordert ein, dass Opfer von Terrorismus der gesellschaftlichen Anerkennung und der respektvollen Behandlung durch die Gesellschaft bedürften. Das Handeln hessischer Behörden ist dieser Richtlinie im Nachgang des Anschlags nicht gerecht geworden, in einigen Fällen hat das Handeln sogar zu weiteren Traumatisierungen geführt.

Besonders deutlich wird dies an den Gefährderansprachen gegenüber den Überlebenden und Angehörigen anlässlich der Rückkehr des Vaters des Täters etwa vier Wochen nach dem Anschlag von Hanau. Das war nicht nur ein bedauerliches Missverständnis, wie einige Polizeibeamte im Ausschuss zu suggerieren versuchten, sondern das war das Resultat einer gefährlichen Täter-Opfer-Umkehr. Das haben die Überlebenden und Angehörigen auch genau so wahrgenommen. Ihre Wahrnehmung wird durch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses untermauert.

Dass die Polizei eine Perspektive auf Überlebende und Opfer als Gefährder entwickelte, wurde bereits vier Tage nach der Tatnacht klar. In einer Mitschrift des LKA vom 23. Februar 2020 befindet sich die Aussage, Opferfamilien seien hier potenzielle Gefährder für den Vater, d. h., es müsse „eine Art Gefährderansprache gemacht werden“.

In dieser fünfseitigen Mitschrift gibt es keinen Hinweis darauf, dass die hessischen Kriminalbeamten zu irgendeinem Zeitpunkt in Betracht gezogen haben könnten, dass der Vater des Täters eine Gefahr für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer sein könnte. Wichtig, zu wissen: Die Polizei war bereits seit dem Morgen nach der Tatnacht darüber im Bilde, dass der Vater wesentliche Elemente der menschenverachtenden Ideologie des Sohnes geteilt hat. Und ja, diese Einschätzung der Polizei hat etwas mit institutionellem Rassismus zu tun, der Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich als potenzielle Gefahr einstuft.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Ei, ei, ei!) – Ja, das muss man so benennen.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Nein!)

Besonders bitter ist das, wenn wir uns das terrorisierende Verhalten des Vaters gegenüber den Angehörigen und Überlebenden in den letzten Jahren vor Augen führen. Für uns ist nicht akzeptabel, dass der Abschlussbericht die Erkenntnisse aus dem Ausschuss, und zwar besonders die Aussagen der Angehörigen und Überlebenden zu dieser Frage, nicht ernst nimmt und abwertet.

Ein weiteres Beispiel, bei dem wir als LINKE zu einer anderen Einschätzung kommen. Der Abschlussbericht stellt zu Recht fest, dass die Einsatzlage für die eingesetzten Polizeibeamten „besonders herausfordernd“ war. Der Bewertung aber, „dass der Einsatz ohne Einschränkung den geltenden Standards entsprach und sachgerecht ausgeführt wurde“, können wir uns nicht anschließen. Eine solche Bewertung entspricht auch nicht den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses. Sowohl die polizeiinterne einsatztaktische Nachbereitung des Einsatzgeschehens als auch die Analysen der Sachverständigen von Forensic zeigen zahlreiche Defizite des Polizeieinsatzes auf.

Der Bericht der AG NAH kommt zu dem Schluss, dass die frühzeitige Anwendung der Konzeption „Sofortmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen im Zusammenhang mit bewaffneten Gewalttätern“ hilfreich gewesen wäre. Er stellt fest, dass „vorgeschriebene Melde- und Entscheidungswege nicht eingeleitet wurden“. Er stellt für die Bereiche Ermittlung und Tatortarbeit fest: „Die zu geringe Anzahl an Kräften bedingte zudem, dass wesentliche Funktionen nicht besetzt werden konnten“, usw.

Wie man angesichts dieser Fakten, die auf dem Tisch liegen, zu dem Schluss kommen kann, dass der Polizeieinsatz geltenden Standards entsprach, ist und bleibt ein Rätsel und ein weiterer Affront gegenüber Überlebenden und Angehörigen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Unser Fazit: An vielen Stellen gleicht der Bericht mehr einem Persilschein für die hessische Polizei und den Innenminister, anstatt dass er die Mängel, Defizite und Probleme bei den hessischen Sicherheitsbehörden klar benennt, die im Zuge der Ausschussarbeit bekannt wurden.

Es bleiben auch offene Fragen, die nicht geklärt wurden: Hatte die Polizei tatsächlich mit dem verschlossenen Notausgang in der „Arena Bar“ etwas zu tun? Hatte die Tatsache, dass 13 SEK-Beamte, die vor Ort waren, Mitglieder von rechten Chatgruppen waren, tatsächlich keine Auswirkungen auf den Einsatzverlauf? Die Aufklärung wird und muss auch nach dem Ende des Untersuchungsausschusses weitergehen.

(Beifall DIE LINKE)

Viele Handlungsempfehlungen werden im Abschlussbericht aufgelistet. Einigen können wir uns sogar anschließen. Wortreich werden im Abschlussbericht die Defizite bei der äußerst nachlässigen Praxis der Waffenbehörde Main-Kinzig beklagt. Aber effektive politische Konsequenzen werden in diesem Abschlussbericht leider nicht eingefordert.

Wir müssen uns einmal vor Augen führen: Im Zuständigkeitsbereich der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises verletzte im Juli 2019 ein rechter Terrorist mit einer legalen Schusswaffe einen Asylbewerber in Wächtersbach. Wenige Monate später wurden neun Menschen in Hanau aus rassistischen Gründen mit einer legalen Waffe ermordet. Der Mörder des Kasseler CDU-Politikers Dr. Walter Lübcke trainierte bis 2019 bei einem Schützenverein, und sein Komplize besaß legal Schusswaffen. Im Dezember 2022 flog die rechtsterroristische Vereinigung um den Immobilienunternehmer Prinz Reuß aus Frankfurt auf, in deren Netzwerk sich zahlreiche Personen mit Waffenbesitzkarten fanden.

Schützenvereine, Waffenläden, Anbieter von Schießtrainings bilden eine Infrastruktur, die von rechten Terroristen genutzt wird. Diese Infrastruktur für legale tödliche Waffen stellt ein nicht hinnehmbares Gefahrenpotenzial für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft dar.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen muss die Verfügbarkeit von tödlichen Waffen substanziell reduziert werden. Dazu gehört für uns als letzte Konsequenz, dass auch im Schießsport auf nicht tödliche Schusswaffen umgestellt werden muss.

Darüber hinaus braucht es endlich eine unabhängige Kontrolle der Polizei. Es gibt in Hessen das Gesetz für einen Polizei- und Bürgerbeauftragten. Bisher war es aber offensichtlich nicht möglich, Personal für diese viel zu gering ausgestattete Position zu finden. Wir hingegen fordern eine unabhängige, gut ausgestattete Beschwerde- und Ermittlungsstelle. Diese soll sowohl umfangreiche Ermittlungskompetenzen als auch Exekutivkompetenzen haben.

Nicht zuletzt braucht es aber auch dringend eine Überarbeitung der Regularien des Opferfonds des Hessischen Landtages. Die Mittelvergabe für die Betroffenen muss, anders als bisher, nachvollziehbar gestaltet werden. Wenn das Handeln staatlicher Behörden nicht nachvollziehbar ist, wird die Bewältigung traumatisierender Ereignisse erschwert.

Die Fraktion DIE LINKE im Hessischer Landtag hält es aber auch für unerlässlich, den gesellschaftlichen Kontext des Terroranschlags von Hanau zu benennen. Denn rechte Gewalttaten werden von Tätern verübt; gleichwohl entstehen sie in einem gesellschaftlichen Klima, welches den Nährboden für eine solche Tat bereitet. Wer rechten Terror und Gewalt systematisch bekämpfen will, der muss auch die gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse verändern und dem alltäglichen Rassismus in unserer Gesellschaft den Kampf ansagen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Der rassistische Terroranschlag von Hanau war kein Einzelfall. Rechter Terror ist ein strukturelles Problem in diesem Land. Über 200 Menschen wurden seit 1990 durch rechte Gewalt getötet, viele weitere verletzt. In Untersuchungsausschüssen, journalistischer und antifaschistischer Recherche zeigte sich immer wieder, dass die Existenz von rechtem Terror in Deutschland, aber auch in Hessen viel zu lang geleugnet, rechte Netzwerke verharmlost worden sind.

Obwohl die Bundesrepublik und insbesondere Hessen von Menschen mit einer Migrationsgeschichte geprägt, von ihnen mit aufgebaut und durch sie zu einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft geworden sind, werden Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zum Wohnungsund Arbeitsmarkt strukturell diskriminiert, haben schlechtere Bildungschancen und arbeiten oft zu Niedriglöhnen unter prekären Bedingungen.

Gleichzeitig wird Rassismus immer wieder aktiv geschürt. Erwähnt seien die Aussagen eines Landtagsabgeordneten, ehemals AfD, der im Zusammenhang mit dem Terroranschlag von Hanau davon sprach, dass ein angebliches Störpotenzial von Shisha-Bars irgendwie auch zu einer solchen Tat beigetragen hätte.

Aber es reicht nicht aus, nur auf den äußerst rechten Rand in den Parlamenten zu zeigen. Wenn etwa ein ehemaliger Bundesinnenminister die Grenzen Deutschlands „bis zur letzten Patrone“ verteidigen will, wenn ein Vorsitzender einer angeblich christdemokratischen Partei über „Grundschulpaschas“ schwadroniert, wenn Menschen mit Migrationshintergrund im Land der Schoah alleinig für den aktuell grassierenden Antisemitismus verantwortlich gemacht werden, vergiften solche Äußerungen das gesellschaftliche Klima und diskriminieren einen relevanten Teil der Gesellschaft, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Eine erste Konsequenz aus der zunehmenden rechten Gewalt muss es doch sein, der AfD und ihren Vorfeldorganisationen entschlossen entgegenzutreten und dafür Sorge zu tragen, dass rechten und rassistischen Einstellungen, die bis tief in die Mitte der Gesellschaft reichen, der Nährboden entzogen wird.

Rassistische Ideologie fällt auf einen besonders fruchtbaren Boden, wenn die soziale Kluft in einer Gesellschaft wächst. Der neoliberale Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft in den letzten Jahren hat große Spuren hinterlassen. Die bundesrepublikanische Gesellschaft ist sozial tief gespalten. Eine aggressive Vorstellung der Ungleichwertigkeit von Menschengruppen gewinnt in beängstigendem Tempo immer mehr Raum.

Rassismus und andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit können wir nur erfolgreich bekämpfen, wenn Sozialstaatlichkeit ausgebaut wird, wenn es gelingt, eine gerechte Wirtschafts- und Steuerpolitik sowie eine Demokratisierung auf allen Ebenen durchzusetzen.

Dass aktuell der Rechtsruck auch im Regierungshandeln angekommen ist, Abschottung vorangetrieben wird, Überwachungssysteme ausgebaut werden, bei Sozialem gespart werden soll und die Vermögen weiter in wenigen Händen konzentriert werden, das zeigt, dass es weiterhin unsere Aufgabe und die der Zivilgesellschaft bleiben wird, den extremen Rechten die Stirn zu bieten und Demokratie und Leben in diesem Land zu verteidigen.

Das sind unsere Lehren aus Hanau. Erinnern heißt verändern.

(Beifall DIE LINKE)