Meine Reden aus der letzten Plenarsitzung

Elisabeth Kula zum Hochschulgesetz

Elisabeth KulaBildung

In seiner 88. Plenarsitzung am 11. November 2021 diskutierte der Hessische Landtag zum Hochschulgesetz. Dazu die Rede unserer Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute beraten wir in zweiter Lesung die Novellierungen einiger hochschulrechtlichen Vorschriften. Ich glaube, die mit Abstand am meisten diskutierte ist die des Hessischen Hochschulgesetzes. Die anderen sind aber auch ganz spannend. Aber ich will mich heute auf die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes beschränken. Wir werden noch eine dritte Lesung haben. Ich muss mich da meinen Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen anschließen. Der ganze Prozess der Novellierung stand und steht scheinbar unter einem enormen zeitlichen Druck. Der Gesetzentwurf soll schnellstmöglich noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ich muss sagen, dass die Qualität der parlamentarischen Befassung darunter leidet. Beispielsweise liegt heute das Protokoll der Anhörungen noch nicht einmal vor. Ich glaube, die Änderungsanträge von Schwarz-Grün kamen gestern herein. Das entspricht nicht ganz meiner Erwartungshaltung. Denn da soll die Novellierung desten Gesetzes für die Hochschulen im Landtag beraten und verabschiedet werden. Soweit ich mich an die Anhörung erinnere und meine Mitschriften nachvollziehen kann, wurde die Novellierung von den Anzuhörenden durchaus begrüßt. Aber es gab auch an vielen Stellen Kritik. Der möchte ich mich heute hauptsächlich widmen. Ich muss leider feststellen, dass die wichtigsten Kritikpunkte, die während der Anhörung gefallen sind, keine Berücksichtigung bei den Änderungsanträgen der die Regierung tragenden Fraktionen gefunden haben. Ich glaube, Menschen mit einem qualifizierenden und anerkannten Berufsabschluss die Zugangsberechtigung zu der Hochschule zu ermöglichen, ist eine gute Sache. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Aber das war nicht der Kern der Kritik der Anzuhörenden. Vielmehr ging es den Beschäftigten und Studierenden um die Mitbestimmung und die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Das kommt bei der Novellierung des Gesetzes leider zu kurz. (Vereinzelter Beifall DIE LINKE) Hinsichtlich der Mitbestimmung und der Demokratie sind Sie im Vergleich zum ersten Referentenentwurf leider noch zurückgerudert. Ursprünglich wollten Sie dem Senat – das ist das höchste demokratische Organ der Universitäten und der Hochschulen – mehr Rechte zusprechen. Seine Zustimmung sollte bei der Berufung des Kanzlers oder der Kanzlerin nötig sein. Leider ist das aus Ihrem Entwurf herausgeflogen. Stattdessen soll das Vorschlagsrecht weiterhin bei der Präsidentin oder dem Präsidenten liegen. Die Benennung soll dann weiterhin nur im Benehmen mit dem Senat erfolgen. Gleiches gilt für die paritätische Besetzung der Findungskommission des Präsidiums. Das wäre einmal eine Stärkung des demokratisch legitimierten Senats gegenüber den undemokratischen Hochschulräten gewesen. Aber der Senat muss weiterhin lediglich in die Findungskommission einbezogen werden. Von einer paritätischen Besetzung ist in Ihrem Entwurf leider keine Rede mehr. Sie haben damit die Chance verpasst, Ihre sowieso sehr zögerlichen Vorschläge für mehr Mitbestimmung und Demokratie an den hessischen Hochschulen aufrechtzuerhalten und umzusetzen. Stattdessen soll es jetzt, was das angeht, leider beim Status quo bleiben. DIE LINKE will die Hochschulen viel grundsätzlicher demokratisieren. Wir wollen eine Viertelparität in allen Hochschulgremien und die Abschaffung der Hochschulräte, die oft mit ihrer inneren Verfasstheit gar nichts mit den Hochschulen zu tun haben. Sie sind nicht demokratisch legitimiert. Ein weiterer Kritikpunkt aus der Anhörung, den ich benennen will, kam vor allem von den Gewerkschaften. Das sind die fehlenden Regelungen, um dem Befristungsunwesen an den Hochschulen einen Riegel vorzuschieben. Ich habe Ihnen in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon dargelegt, warum die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine zentrale Herausforderung unserer Hochschulpolitik ist. Das will ich gar nicht wiederholen. Aber es ist wirklich sehr bedauerlich, dass Sie sich die Kritik der Beschäftigten nicht zu Herzen nehmen und keine Regelungen in das Hochschulgesetz aufnehmen, um dauerhafte Stellen an den Hochschulen zu schaffen. Es wurden konkrete Vorschläge gemacht, wie das möglich wäre. Beispielsweise ginge das in § 72 Hessisches Hochschulgesetz. Dort könnte man festhalten, dass Befristungen nur möglich sind, wenn tatsächlich eine wissenschaftliche Qualifizierung erfolgt. Man könnte auch – da will ich Frau Dr. Sommer zustimmen – den Kodex für gute Arbeit in das Gesetz aufnehmen. Den tragen Sie vor sich her, wenn es um die Bemühungen für bessere Arbeitsbedingungen geht. (Beifall SPD) Der Kodex ist eine Vereinbarung zwischen den Hochschulen und den Beschäftigten, der aber nicht verbindlich ist, weil er nicht gesetzlich geregelt ist. Schreiben Sie deswegen den Kodex in das Gesetz. Alles andere wird nicht zu spürbaren Verbesserungen für die Beschäftigten an den Hochschulen führen. Abgesehen davon, finde ich, ist es gegenüber dem Parlament zumindest fragwürdig, wenn man von den Anzuhörenden über den Fortschritt der Erarbeitung dieses Kodex hört. Ich finde, das ist wirklich nicht in Ordnung, wie mit der Opposition und dem Parlament umgegangen wird. Da müssen wir besser eingebunden werden. Verbesserungen brauchen wir auch weiterhin für die studentischen Hilfskräfte. Da brauchen wir endlich einen Tarifvertrag oder zumindest tarifvertragsähnliche Absicherungen und einheitliche Arbeitsbedingungen an den hessischen Hochschulen. Leider gibt es dazu keinen Änderungsantrag. Generell enthält Ihre Novelle leider für die Studierenden wenige Verbesserungen. Es wurde die Chance verpasst, endlich Schritte in Richtung eines allgemeinpolitischen Mandats der Studierendenschaft zu gehen oder die Mindestwahlbeteiligung mit der Androhung finanzieller Sanktionen zu streichen. Leider sind auch immer noch versteckte und sekundäre Studierendengebühren in Ihrem Entwurf enthalten. Das gilt für Graduierte, wenn ein besonderer Betreuungsaufwand besteht. Das lehnen wir grundsätzlich ab. Stattdessen müsste ein Verbot aller Studiengebühren im Hessischen Hochschulgesetz festgehalten werden. (Beifall DIE LINKE) Ein weiterer Kritikpunkt aus der Anhörung war die Möglichkeit, in bestimmten Fällen bei Stellenbesetzungen auf eine Ausschreibung verzichten zu können. Generell gilt: Wenn auf eine Ausschreibung verzichtet wird, werden Frauen überproportional benachteiligt. Ein Verzicht auf die Ausschreibung birgt außerdem die Gefahr, Willkür und Vetternwirtschaft zu fördern. Deswegen müssen zumindest die Bedingungen, wann auf eine Ausschreibung verzichtet werden darf, überarbeitet werden. Am besten wäre es aber, wenn Sie bei der Ausschreibungspflicht blieben. Der letzte Kritikpunkt aus der Anhörung, den ich heute anführen will, bezieht sich auf die geplante Ansprechperson für Antidiskriminierung an den Hochschulen. Es ist sehr sinnvoll, eine solche Ansprechperson an den Hochschulen zu etablieren. Überhaupt nicht sinnvoll ist aber die Möglichkeit, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte diese Aufgaben mit übernehmen können soll. Denn es handelt sich wirklich um zwei grundständig unterschiedliche Bereiche der Benachteiligung mit verschiedenen Herausforderungen. Wenn man es mit Antidiskriminierung und Gleichstellung wirklich ernst meinen würde, dann braucht man für beide Bereiche gut ausgestattete Anlaufstellen. (Beifall DIE LINKE) Ich will aber nicht nur die Kritik aus der Anhörung nennen. Ich will durchaus auch auf die Fortschritte in Ihrem Gesetzentwurf eingehen. Das ist z. B. die Möglichkeit einer Tandemprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das wurde positiv aufgenommen. Außerdem soll es die Möglichkeit des Teilzeitstudiums geben. Da bin ich allerdings ein bisschen verhalten. Denn aktuell ist das schon Realität. Die Leute sind für ein Vollzeitstudium eingeschrieben, studieren aber nur in Teilzeit. Das, was Sie in den Gesetzentwurf geschrieben haben, ist auch eher eine Form des informellen Teilzeitstudiums. Deswegen wäre da eine Präzisierung besser gewesen. Außerdem wurde die grundsätzliche Einführung einer neuen Personalkategorie begrüßt. Das ist die Hochschullektorin oder der Hochschullektor. Da muss aber dafür gesorgt werden, dass eine gute Eingruppierung vorgenommen wird. Die Lehrverpflichtung muss überarbeitet werden, damit diese Kategorie tatsächlich zu Verbesserungen im wissenschaftlichen Mittelbau führen wird. Neben dem, was Sie neu in das Hessische Hochschulgesetz aufgenommen haben, gibt es leider noch einiges, was bei Ihnen nicht den Weg in den Gesetzentwurf gefunden hat. Ich will ein paar Punkte nennen. Beispielsweise ist das die Zivilklausel bei den ethischen Leitlinien, die Unterstützung der Studierenden aus Nichtakademikerhaushalten oder die soziale Verantwortung der Hochschulen gegenüber ihren Studierenden. Beispielsweise könnte es darum gehen, einen Wohnheimplatz zu bekommen. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens lässt sich insgesamt feststellen, dass zwar an einigen Schräubchen in die richtige Richtung gedreht wurde. Der nötige große Wurf wird diese Novellierung des Hochschulgesetzes aber nicht sein. Nach der Anhörung müssen wir feststellen, dass sich daran leider nichts ändern wird. – Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Aktuelle Pressemeldungen

Elisabeth Kula zum Hochschulgesetz

Elisabeth KulaBildung

In seiner 88. Plenarsitzung am 11. November 2021 diskutierte der Hessische Landtag zum Hochschulgesetz. Dazu die Rede unserer Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute beraten wir in zweiter Lesung die Novellierungen einiger hochschulrechtlichen Vorschriften. Ich glaube, die mit Abstand am meisten diskutierte ist die des Hessischen Hochschulgesetzes. Die anderen sind aber auch ganz spannend. Aber ich will mich heute auf die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes beschränken. Wir werden noch eine dritte Lesung haben. Ich muss mich da meinen Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen anschließen. Der ganze Prozess der Novellierung stand und steht scheinbar unter einem enormen zeitlichen Druck. Der Gesetzentwurf soll schnellstmöglich noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ich muss sagen, dass die Qualität der parlamentarischen Befassung darunter leidet. Beispielsweise liegt heute das Protokoll der Anhörungen noch nicht einmal vor. Ich glaube, die Änderungsanträge von Schwarz-Grün kamen gestern herein. Das entspricht nicht ganz meiner Erwartungshaltung. Denn da soll die Novellierung desten Gesetzes für die Hochschulen im Landtag beraten und verabschiedet werden. Soweit ich mich an die Anhörung erinnere und meine Mitschriften nachvollziehen kann, wurde die Novellierung von den Anzuhörenden durchaus begrüßt. Aber es gab auch an vielen Stellen Kritik. Der möchte ich mich heute hauptsächlich widmen. Ich muss leider feststellen, dass die wichtigsten Kritikpunkte, die während der Anhörung gefallen sind, keine Berücksichtigung bei den Änderungsanträgen der die Regierung tragenden Fraktionen gefunden haben. Ich glaube, Menschen mit einem qualifizierenden und anerkannten Berufsabschluss die Zugangsberechtigung zu der Hochschule zu ermöglichen, ist eine gute Sache. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Aber das war nicht der Kern der Kritik der Anzuhörenden. Vielmehr ging es den Beschäftigten und Studierenden um die Mitbestimmung und die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Das kommt bei der Novellierung des Gesetzes leider zu kurz. (Vereinzelter Beifall DIE LINKE) Hinsichtlich der Mitbestimmung und der Demokratie sind Sie im Vergleich zum ersten Referentenentwurf leider noch zurückgerudert. Ursprünglich wollten Sie dem Senat – das ist das höchste demokratische Organ der Universitäten und der Hochschulen – mehr Rechte zusprechen. Seine Zustimmung sollte bei der Berufung des Kanzlers oder der Kanzlerin nötig sein. Leider ist das aus Ihrem Entwurf herausgeflogen. Stattdessen soll das Vorschlagsrecht weiterhin bei der Präsidentin oder dem Präsidenten liegen. Die Benennung soll dann weiterhin nur im Benehmen mit dem Senat erfolgen. Gleiches gilt für die paritätische Besetzung der Findungskommission des Präsidiums. Das wäre einmal eine Stärkung des demokratisch legitimierten Senats gegenüber den undemokratischen Hochschulräten gewesen. Aber der Senat muss weiterhin lediglich in die Findungskommission einbezogen werden. Von einer paritätischen Besetzung ist in Ihrem Entwurf leider keine Rede mehr. Sie haben damit die Chance verpasst, Ihre sowieso sehr zögerlichen Vorschläge für mehr Mitbestimmung und Demokratie an den hessischen Hochschulen aufrechtzuerhalten und umzusetzen. Stattdessen soll es jetzt, was das angeht, leider beim Status quo bleiben. DIE LINKE will die Hochschulen viel grundsätzlicher demokratisieren. Wir wollen eine Viertelparität in allen Hochschulgremien und die Abschaffung der Hochschulräte, die oft mit ihrer inneren Verfasstheit gar nichts mit den Hochschulen zu tun haben. Sie sind nicht demokratisch legitimiert. Ein weiterer Kritikpunkt aus der Anhörung, den ich benennen will, kam vor allem von den Gewerkschaften. Das sind die fehlenden Regelungen, um dem Befristungsunwesen an den Hochschulen einen Riegel vorzuschieben. Ich habe Ihnen in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon dargelegt, warum die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine zentrale Herausforderung unserer Hochschulpolitik ist. Das will ich gar nicht wiederholen. Aber es ist wirklich sehr bedauerlich, dass Sie sich die Kritik der Beschäftigten nicht zu Herzen nehmen und keine Regelungen in das Hochschulgesetz aufnehmen, um dauerhafte Stellen an den Hochschulen zu schaffen. Es wurden konkrete Vorschläge gemacht, wie das möglich wäre. Beispielsweise ginge das in § 72 Hessisches Hochschulgesetz. Dort könnte man festhalten, dass Befristungen nur möglich sind, wenn tatsächlich eine wissenschaftliche Qualifizierung erfolgt. Man könnte auch – da will ich Frau Dr. Sommer zustimmen – den Kodex für gute Arbeit in das Gesetz aufnehmen. Den tragen Sie vor sich her, wenn es um die Bemühungen für bessere Arbeitsbedingungen geht. (Beifall SPD) Der Kodex ist eine Vereinbarung zwischen den Hochschulen und den Beschäftigten, der aber nicht verbindlich ist, weil er nicht gesetzlich geregelt ist. Schreiben Sie deswegen den Kodex in das Gesetz. Alles andere wird nicht zu spürbaren Verbesserungen für die Beschäftigten an den Hochschulen führen. Abgesehen davon, finde ich, ist es gegenüber dem Parlament zumindest fragwürdig, wenn man von den Anzuhörenden über den Fortschritt der Erarbeitung dieses Kodex hört. Ich finde, das ist wirklich nicht in Ordnung, wie mit der Opposition und dem Parlament umgegangen wird. Da müssen wir besser eingebunden werden. Verbesserungen brauchen wir auch weiterhin für die studentischen Hilfskräfte. Da brauchen wir endlich einen Tarifvertrag oder zumindest tarifvertragsähnliche Absicherungen und einheitliche Arbeitsbedingungen an den hessischen Hochschulen. Leider gibt es dazu keinen Änderungsantrag. Generell enthält Ihre Novelle leider für die Studierenden wenige Verbesserungen. Es wurde die Chance verpasst, endlich Schritte in Richtung eines allgemeinpolitischen Mandats der Studierendenschaft zu gehen oder die Mindestwahlbeteiligung mit der Androhung finanzieller Sanktionen zu streichen. Leider sind auch immer noch versteckte und sekundäre Studierendengebühren in Ihrem Entwurf enthalten. Das gilt für Graduierte, wenn ein besonderer Betreuungsaufwand besteht. Das lehnen wir grundsätzlich ab. Stattdessen müsste ein Verbot aller Studiengebühren im Hessischen Hochschulgesetz festgehalten werden. (Beifall DIE LINKE) Ein weiterer Kritikpunkt aus der Anhörung war die Möglichkeit, in bestimmten Fällen bei Stellenbesetzungen auf eine Ausschreibung verzichten zu können. Generell gilt: Wenn auf eine Ausschreibung verzichtet wird, werden Frauen überproportional benachteiligt. Ein Verzicht auf die Ausschreibung birgt außerdem die Gefahr, Willkür und Vetternwirtschaft zu fördern. Deswegen müssen zumindest die Bedingungen, wann auf eine Ausschreibung verzichtet werden darf, überarbeitet werden. Am besten wäre es aber, wenn Sie bei der Ausschreibungspflicht blieben. Der letzte Kritikpunkt aus der Anhörung, den ich heute anführen will, bezieht sich auf die geplante Ansprechperson für Antidiskriminierung an den Hochschulen. Es ist sehr sinnvoll, eine solche Ansprechperson an den Hochschulen zu etablieren. Überhaupt nicht sinnvoll ist aber die Möglichkeit, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte diese Aufgaben mit übernehmen können soll. Denn es handelt sich wirklich um zwei grundständig unterschiedliche Bereiche der Benachteiligung mit verschiedenen Herausforderungen. Wenn man es mit Antidiskriminierung und Gleichstellung wirklich ernst meinen würde, dann braucht man für beide Bereiche gut ausgestattete Anlaufstellen. (Beifall DIE LINKE) Ich will aber nicht nur die Kritik aus der Anhörung nennen. Ich will durchaus auch auf die Fortschritte in Ihrem Gesetzentwurf eingehen. Das ist z. B. die Möglichkeit einer Tandemprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das wurde positiv aufgenommen. Außerdem soll es die Möglichkeit des Teilzeitstudiums geben. Da bin ich allerdings ein bisschen verhalten. Denn aktuell ist das schon Realität. Die Leute sind für ein Vollzeitstudium eingeschrieben, studieren aber nur in Teilzeit. Das, was Sie in den Gesetzentwurf geschrieben haben, ist auch eher eine Form des informellen Teilzeitstudiums. Deswegen wäre da eine Präzisierung besser gewesen. Außerdem wurde die grundsätzliche Einführung einer neuen Personalkategorie begrüßt. Das ist die Hochschullektorin oder der Hochschullektor. Da muss aber dafür gesorgt werden, dass eine gute Eingruppierung vorgenommen wird. Die Lehrverpflichtung muss überarbeitet werden, damit diese Kategorie tatsächlich zu Verbesserungen im wissenschaftlichen Mittelbau führen wird. Neben dem, was Sie neu in das Hessische Hochschulgesetz aufgenommen haben, gibt es leider noch einiges, was bei Ihnen nicht den Weg in den Gesetzentwurf gefunden hat. Ich will ein paar Punkte nennen. Beispielsweise ist das die Zivilklausel bei den ethischen Leitlinien, die Unterstützung der Studierenden aus Nichtakademikerhaushalten oder die soziale Verantwortung der Hochschulen gegenüber ihren Studierenden. Beispielsweise könnte es darum gehen, einen Wohnheimplatz zu bekommen. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens lässt sich insgesamt feststellen, dass zwar an einigen Schräubchen in die richtige Richtung gedreht wurde. Der nötige große Wurf wird diese Novellierung des Hochschulgesetzes aber nicht sein. Nach der Anhörung müssen wir feststellen, dass sich daran leider nichts ändern wird. – Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Von Menschenrechten, Papierschiffchen und der Überzeugung zu den Guten zu gehören

Heute fand eine Debatte im Hessischen Landtag statt, die auf vielfältige Art und Weise gesellschaftliche Realitäten, Mehrheitsverhältnisse und Einblicke in politische und psychologische Verarbeitungsprozesse offenlegte. Als Linksfraktion haben wir einen Antrag mit dem Thema der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der hessischen Flüchtlingspolitik zum Setzpunkt gemacht – schließlich ist Innenministerin Nancy Faeser, die die GEAS-Reform mit vorangebracht hat, auch Spitzenkandidatin der hessischen SPD. Jüngste Abschiebefälle aus Hessen, wie der von Mustafa Kal, dem kurdischstämmigen 19-jährigen Bäckerlehrling im zweiten Lehrjahr, der in den Räumen des Kasseler Rathauses festgenommen und nach Frankfurt zum Flughafen deportiert und abgeschoben worden war, zeigen, dass der Skandal-Innenminister Beuth alle Spielräume ausnutzt, um Geflüchteten das Leben möglichst schwer zu machen.

Auf Europäischer Ebene geht es hauptsächlich um Abschottung und Entrechtung von Geflüchteten, in Hessen darum wie man die Geflüchteten, die es hier her schaffen, wieder los werden kann. Diese Entwicklung hin zur weiteren Aushöhlung des Menschenrechts auf Asyl auf allen politischen Ebenen, auch auf Grund des Aufstiegs der europäischen extremen Rechten, haben wir im Landtag zum Thema gemacht. Die Debatte, die im Landtag zu unserem Setzpunkt folgte, stellt aber einen denkwürdigen parlamentarischen Tiefpunkt dar. Sie zeugte von Unkenntnissen und Leugnungen über die Beschlüsse des Europäischen Rates zur GEAS-Reform und deren Auswirkungen.

Die Redner:innen von SPD und Grünen verbreiteten zum großen Teil die gleichen Desinformationen zu GEAS wie Bundesinnenministerin Faeser und Außenministerin Baerbock.  

So wurde von der SPD-Rednerin behauptet, niemand wolle Menschen in Lager stecken. Der Grünen-Redner, ihr Fraktionsvorsitzener Matthias Wagner, versuchte bemüht nachdenklich zu argumentieren, man habe sich ja schwer getan, und ein historischer Erfolg, wie Faeser die Reform nannte, sei sie nun auch nicht, aber es habe eben eine europäische Reform gebraucht, ansonsten sei ja der Schengenraum und das das europäische Asylsystem generell in Gefahr, deswegen habe dann auch Annalena Baerbock zustimmen müssen. Von beiden Fraktionen kam außerdem die Behauptung, die Bedingungen in den Hotspot-Lagern würden sich durch die Reform verbessern und EU-Staaten würden verpflichtet werden, Geflüchtete aufzunehmen.

Nichts davon stimmt – zumindest fast. Einige Argumente sind nur Schutzbehauptungen oder irreleitend. Die massive Ahnungslosigkeit oder bewusste Desinformation kennt man ansonsten nur von der rechten politischen Seite. Es scheint so als müssten sich die Abgeordneten von SPD und Grünen selbst versichern: Wir sind die Guten! Und: Es kann nicht sein was nicht sein darf! Es ist nicht möglich, dass wir dafür wirklich Verantwortung tragen sollen, dass in Zukunft noch mehr Menschen, auch Kinder, und Geflüchtete aus Kriegsgebieten, in haftähnlichen Bedingungen an den europäischen Außengrenzen eingesperrt werden sollen.

Dabei ist es genau das: ProAsyl, Flüchtlingsrat und andere Expert:innen beten die Folgen der GEAS-Reform seit Wochen rauf und runter. Sie stellt einen Pakt mit den rechten Kräften Europas dar, und ist eine Verschlechterung für die Menschenrechte als der sowieso katastrophale Status-Quo. Mit GEAS werden die Lager und die Schnellverfahren verrechtlicht.

Aber Europäische Gesetzgebung und Europäisches Recht wird von SPD und Grünen nur sehr selektiv wahrgenommen. Dass es jetzt schon Verteilungsmechanismen und Verpflichtungen zur Qualität der Unterbringung in den Hotspots gibt, die aber schlichtweg nicht eingehalten werden, wird ignoriert. Man will sich naiv an den Glauben klammern, dass mit den von ihnen mitgetragenen Reformen es doch irgendwie besser werden muss weil man sich doch jetzt auf bessere Standards geeinigt habe.

Diese Realitätsverweigerung, damit man sich weiterhin zu den Guten zählen kann, ist schwer erträglich und wirft die Frage auf, wann man überhaupt noch faktenbasiert diskutieren kann.

Der Versuch der AfD-Rassist:innen und Chauvinisten, Waffenlieferungen und Fluchtursachen zu kritisieren wird natürlich durch die militaristische und nationalistische Grundhaltung der Partei ad absurdum geführt. Ist es doch die AfD, die die Bundeswehr zu einer Interventionsarmee umbauen lassen will und gleichzeitig andere Fluchtursachen wie den Klimawandel permanent leugnet.

Perfiderweise hat nicht die braun-blaue AfD den bösartigsten Redebeitrag in der Debatte gehalten, sondern die regierungstragende CDU-Fraktion. Der schlimmste Redebeitrag kam mit Abstand von CDU-Abgeordneten Hering, der in rechtspopulistischer Manier die Einwanderung in die Sozialsysteme durch Geflüchtete beklagte, die Grenzen der Aufnahmekapazität beschwor und die vermeintliche Mehrheitsmeinung der Bevölkerung ins Feld zog, nach der man sich doch richten müsse. Abgesehen davon, dass es auch einen relevanten Teil der Gesellschaft gibt, die Angst vor dem Rechtsruck, vor der Übernahme rechter Inhalte und Politik durch Konservative und die selbsternannte politische Mitte haben, hat diese Rede alle Kriterien einer aufhetzenden und Ressentiment-schürenden Stimmungsmache erfüllt. Die Merz-CDU auf dem strammen Weg nach rechts - auch in Hessen. Die Grünen saßen als Koalitionspartner etwas peinlich berührt daneben – Kontra gab es aber nicht, schließlich will man diese Koalition um jeden Preis bis ans Ende der Legislatur weiterführen. Eine SPD-Abgeordnete wies den CDU-Abgeordneten zur Raison und rügte seine Wortwahl, aber nicht ohne anschließend wieder die gleichen Mythen zur GEAS-Reform zu verbreiten – schließlich sind sie ja die Guten!   

Landespolitische Themen spielten in der Debatte kaum eine Rolle, zu emotional die Diskussion um Asylrecht der EU. Richtig empört wurde der parlamentarische Geschäftsführer der CDU erst dann, als am Ende der Debatte klar wurde, dass die kleinen orangenen Papierschiffchen, die wir gebastelt und vor uns aufgestellt haben, fotografiert und die Fotos ins Internet gestellt wurden. Ein brutaler Angriff auf die Innenministerin sei das. Nun denn – wenn das Aufstellen und Fotografieren von Papierschiffchen als brutaler angesehen wird und für mehr Aufregung sorgt als das massenhafte und bewusste Sterbenlassen von Menschen im Mittelmeer und an Europas Grenzen – dann kann sich die AfD auf die rechte Schulter klopfen. Die Dammbrüche gegen das Recht auf Asyl  und die zunehmende Entrechtung geflüchteter Menschen treiben auch im Hessischen Landtag Blüten. Von der CDU kann man keine Brandmauer erwarten. SPD und Grüne werden den nötigen Realitätscheck bekommen. Nämlich dann wenn sie beklagen, dass noch mehr Menschen auf der Flucht nach Europa ihr Leben lassen mussten.

 

 

 

Aktuelle parlamentarische Initiativen

Elisabeth Kula zum Hochschulgesetz

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In seiner 88. Plenarsitzung am 11. November 2021 diskutierte der Hessische Landtag zum Hochschulgesetz. Dazu die Rede unserer Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute beraten wir in zweiter Lesung die Novellierungen einiger hochschulrechtlichen Vorschriften. Ich glaube, die mit Abstand am meisten diskutierte ist die des Hessischen Hochschulgesetzes. Die anderen sind aber auch ganz spannend. Aber ich will mich heute auf die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes beschränken. Wir werden noch eine dritte Lesung haben. Ich muss mich da meinen Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen anschließen. Der ganze Prozess der Novellierung stand und steht scheinbar unter einem enormen zeitlichen Druck. Der Gesetzentwurf soll schnellstmöglich noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Ich muss sagen, dass die Qualität der parlamentarischen Befassung darunter leidet. Beispielsweise liegt heute das Protokoll der Anhörungen noch nicht einmal vor. Ich glaube, die Änderungsanträge von Schwarz-Grün kamen gestern herein. Das entspricht nicht ganz meiner Erwartungshaltung. Denn da soll die Novellierung desten Gesetzes für die Hochschulen im Landtag beraten und verabschiedet werden. Soweit ich mich an die Anhörung erinnere und meine Mitschriften nachvollziehen kann, wurde die Novellierung von den Anzuhörenden durchaus begrüßt. Aber es gab auch an vielen Stellen Kritik. Der möchte ich mich heute hauptsächlich widmen. Ich muss leider feststellen, dass die wichtigsten Kritikpunkte, die während der Anhörung gefallen sind, keine Berücksichtigung bei den Änderungsanträgen der die Regierung tragenden Fraktionen gefunden haben. Ich glaube, Menschen mit einem qualifizierenden und anerkannten Berufsabschluss die Zugangsberechtigung zu der Hochschule zu ermöglichen, ist eine gute Sache. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Aber das war nicht der Kern der Kritik der Anzuhörenden. Vielmehr ging es den Beschäftigten und Studierenden um die Mitbestimmung und die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Das kommt bei der Novellierung des Gesetzes leider zu kurz. (Vereinzelter Beifall DIE LINKE) Hinsichtlich der Mitbestimmung und der Demokratie sind Sie im Vergleich zum ersten Referentenentwurf leider noch zurückgerudert. Ursprünglich wollten Sie dem Senat – das ist das höchste demokratische Organ der Universitäten und der Hochschulen – mehr Rechte zusprechen. Seine Zustimmung sollte bei der Berufung des Kanzlers oder der Kanzlerin nötig sein. Leider ist das aus Ihrem Entwurf herausgeflogen. Stattdessen soll das Vorschlagsrecht weiterhin bei der Präsidentin oder dem Präsidenten liegen. Die Benennung soll dann weiterhin nur im Benehmen mit dem Senat erfolgen. Gleiches gilt für die paritätische Besetzung der Findungskommission des Präsidiums. Das wäre einmal eine Stärkung des demokratisch legitimierten Senats gegenüber den undemokratischen Hochschulräten gewesen. Aber der Senat muss weiterhin lediglich in die Findungskommission einbezogen werden. Von einer paritätischen Besetzung ist in Ihrem Entwurf leider keine Rede mehr. Sie haben damit die Chance verpasst, Ihre sowieso sehr zögerlichen Vorschläge für mehr Mitbestimmung und Demokratie an den hessischen Hochschulen aufrechtzuerhalten und umzusetzen. Stattdessen soll es jetzt, was das angeht, leider beim Status quo bleiben. DIE LINKE will die Hochschulen viel grundsätzlicher demokratisieren. Wir wollen eine Viertelparität in allen Hochschulgremien und die Abschaffung der Hochschulräte, die oft mit ihrer inneren Verfasstheit gar nichts mit den Hochschulen zu tun haben. Sie sind nicht demokratisch legitimiert. Ein weiterer Kritikpunkt aus der Anhörung, den ich benennen will, kam vor allem von den Gewerkschaften. Das sind die fehlenden Regelungen, um dem Befristungsunwesen an den Hochschulen einen Riegel vorzuschieben. Ich habe Ihnen in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon dargelegt, warum die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine zentrale Herausforderung unserer Hochschulpolitik ist. Das will ich gar nicht wiederholen. Aber es ist wirklich sehr bedauerlich, dass Sie sich die Kritik der Beschäftigten nicht zu Herzen nehmen und keine Regelungen in das Hochschulgesetz aufnehmen, um dauerhafte Stellen an den Hochschulen zu schaffen. Es wurden konkrete Vorschläge gemacht, wie das möglich wäre. Beispielsweise ginge das in § 72 Hessisches Hochschulgesetz. Dort könnte man festhalten, dass Befristungen nur möglich sind, wenn tatsächlich eine wissenschaftliche Qualifizierung erfolgt. Man könnte auch – da will ich Frau Dr. Sommer zustimmen – den Kodex für gute Arbeit in das Gesetz aufnehmen. Den tragen Sie vor sich her, wenn es um die Bemühungen für bessere Arbeitsbedingungen geht. (Beifall SPD) Der Kodex ist eine Vereinbarung zwischen den Hochschulen und den Beschäftigten, der aber nicht verbindlich ist, weil er nicht gesetzlich geregelt ist. Schreiben Sie deswegen den Kodex in das Gesetz. Alles andere wird nicht zu spürbaren Verbesserungen für die Beschäftigten an den Hochschulen führen. Abgesehen davon, finde ich, ist es gegenüber dem Parlament zumindest fragwürdig, wenn man von den Anzuhörenden über den Fortschritt der Erarbeitung dieses Kodex hört. Ich finde, das ist wirklich nicht in Ordnung, wie mit der Opposition und dem Parlament umgegangen wird. Da müssen wir besser eingebunden werden. Verbesserungen brauchen wir auch weiterhin für die studentischen Hilfskräfte. Da brauchen wir endlich einen Tarifvertrag oder zumindest tarifvertragsähnliche Absicherungen und einheitliche Arbeitsbedingungen an den hessischen Hochschulen. Leider gibt es dazu keinen Änderungsantrag. Generell enthält Ihre Novelle leider für die Studierenden wenige Verbesserungen. Es wurde die Chance verpasst, endlich Schritte in Richtung eines allgemeinpolitischen Mandats der Studierendenschaft zu gehen oder die Mindestwahlbeteiligung mit der Androhung finanzieller Sanktionen zu streichen. Leider sind auch immer noch versteckte und sekundäre Studierendengebühren in Ihrem Entwurf enthalten. Das gilt für Graduierte, wenn ein besonderer Betreuungsaufwand besteht. Das lehnen wir grundsätzlich ab. Stattdessen müsste ein Verbot aller Studiengebühren im Hessischen Hochschulgesetz festgehalten werden. (Beifall DIE LINKE) Ein weiterer Kritikpunkt aus der Anhörung war die Möglichkeit, in bestimmten Fällen bei Stellenbesetzungen auf eine Ausschreibung verzichten zu können. Generell gilt: Wenn auf eine Ausschreibung verzichtet wird, werden Frauen überproportional benachteiligt. Ein Verzicht auf die Ausschreibung birgt außerdem die Gefahr, Willkür und Vetternwirtschaft zu fördern. Deswegen müssen zumindest die Bedingungen, wann auf eine Ausschreibung verzichtet werden darf, überarbeitet werden. Am besten wäre es aber, wenn Sie bei der Ausschreibungspflicht blieben. Der letzte Kritikpunkt aus der Anhörung, den ich heute anführen will, bezieht sich auf die geplante Ansprechperson für Antidiskriminierung an den Hochschulen. Es ist sehr sinnvoll, eine solche Ansprechperson an den Hochschulen zu etablieren. Überhaupt nicht sinnvoll ist aber die Möglichkeit, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte diese Aufgaben mit übernehmen können soll. Denn es handelt sich wirklich um zwei grundständig unterschiedliche Bereiche der Benachteiligung mit verschiedenen Herausforderungen. Wenn man es mit Antidiskriminierung und Gleichstellung wirklich ernst meinen würde, dann braucht man für beide Bereiche gut ausgestattete Anlaufstellen. (Beifall DIE LINKE) Ich will aber nicht nur die Kritik aus der Anhörung nennen. Ich will durchaus auch auf die Fortschritte in Ihrem Gesetzentwurf eingehen. Das ist z. B. die Möglichkeit einer Tandemprofessur an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das wurde positiv aufgenommen. Außerdem soll es die Möglichkeit des Teilzeitstudiums geben. Da bin ich allerdings ein bisschen verhalten. Denn aktuell ist das schon Realität. Die Leute sind für ein Vollzeitstudium eingeschrieben, studieren aber nur in Teilzeit. Das, was Sie in den Gesetzentwurf geschrieben haben, ist auch eher eine Form des informellen Teilzeitstudiums. Deswegen wäre da eine Präzisierung besser gewesen. Außerdem wurde die grundsätzliche Einführung einer neuen Personalkategorie begrüßt. Das ist die Hochschullektorin oder der Hochschullektor. Da muss aber dafür gesorgt werden, dass eine gute Eingruppierung vorgenommen wird. Die Lehrverpflichtung muss überarbeitet werden, damit diese Kategorie tatsächlich zu Verbesserungen im wissenschaftlichen Mittelbau führen wird. Neben dem, was Sie neu in das Hessische Hochschulgesetz aufgenommen haben, gibt es leider noch einiges, was bei Ihnen nicht den Weg in den Gesetzentwurf gefunden hat. Ich will ein paar Punkte nennen. Beispielsweise ist das die Zivilklausel bei den ethischen Leitlinien, die Unterstützung der Studierenden aus Nichtakademikerhaushalten oder die soziale Verantwortung der Hochschulen gegenüber ihren Studierenden. Beispielsweise könnte es darum gehen, einen Wohnheimplatz zu bekommen. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens lässt sich insgesamt feststellen, dass zwar an einigen Schräubchen in die richtige Richtung gedreht wurde. Der nötige große Wurf wird diese Novellierung des Hochschulgesetzes aber nicht sein. Nach der Anhörung müssen wir feststellen, dass sich daran leider nichts ändern wird. – Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)