Reden im Landtag

Elisabeth Kula zum Hessischen Archivgesetz

Elisabeth KulaBildung

In seiner 117. Plenarsitzung am 13. Oktober 2022 diskutierte der Hessische Landtag zum Hessischen Archivgesetz. Dazu die Rede unserer Vorsitzenden und bildungspolitischen Sprecherin Elisabeth Kula.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Ich mache es auch kurz.

Eigentlich wurde der Gesetzentwurf von den Anzuhörenden sehr positiv bewertet. Allerdings wurden schon mehrfach die Veränderungen bezüglich § 18 im Vergleich zum Referentenentwurf angesprochen. Dort war § 18 noch deutlich besser ausformuliert. Jetzt steht wieder drin: „Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ sollen die Kommunen das Kommunalarchivwesen pflegen. – Das ist natürlich ein deutlicher Rückschritt. Das wurde in der Anhörung auch kritisiert.

Da es keine Änderungsanträge dazu gibt, müssen wir uns leider bei dem Gesetzentwurf enthalten. Ich will kurz Herrn Motz vom Landeswohlfahrtsverband aus der Anhörung zitieren. Er legt es so aus, dass von den hessischen Kommunen diese Änderung in § 18 faktisch als Befreiung von der Pflicht zur Unterhaltung eines öffentlichen Archivs interpretiert werden kann:

Die Folge sind zahlreiche weiße Flecken im hessischen Kommunalarchivwesen.

Deswegen sollte man den Kommunen keine Schlupflöcher bauen. Es ist eine Pflichtaufgabe, und deswegen muss es auch so im Gesetz stehen. Deswegen enthalten wir uns. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)