Meine Reden aus der letzten Plenarsitzung

Elisabeth Kula - Nachbesserungen am Hochschulgesetz sind unzureichend

Elisabeth KulaBildung

In seiner 92. Plenarsitzung am 14. Dezember 2021 debattierte der Hessische Landtag zum Hochschulgesetz. Dazu die Rede von Elisabeth Kula, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute schließen wir die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer rechtlicher Vorschriften in dritter Lesung ab. Leider wurden seit der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nur wenige Anregungen von der Landesregierung übernommen. Deswegen haben wir uns als LINKE dazu entschieden, drei zentrale Kritikpunkte aus der Anhörung als Änderungsanträge einzureichen.

Zum einen wollen wir sichere Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen schaffen und dem Befristungsunwesen einen Riegel vorschieben. Dazu braucht es auch gesetzliche Vorschriften im Hochschulgesetz. Allein mit Selbstverpflichtungen und Anreizen wird es nicht gelingen, endlich mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in Wissenschaft und Lehre zu schaffen. Bereits jetzt gibt es mehr Möglichkeiten für die Hochschulleitungen, unbefristete Beschäftigung zu schaffen; aber das wird schlichtweg nicht genutzt. Deswegen: Wer gute Arbeit an den Hochschulen will, kann sich nicht um eine gesetzliche Regelung herumdrücken.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir wollen in § 66 definieren, dass grundsätzlich an den Hochschulen unbefristet beschäftigt wird und Forschung sowie Lehre zentrale Merkmale einer Hochschule darstellen und deswegen als Daueraufgaben anzusehen sind. Eine ähnliche Formulierung gibt es schon im Hochschulpakt. Uns ist bisher nicht erklärlich, warum so eine Formulierung nicht ins Hochschulgesetz aufgenommen werden kann. Ich glaube, da ist der politische Wille nicht da. Wir wollen das aber aufnehmen.

Die Ministerin hingegen setzt auch beim Thema Beschäftigungsverhältnisse mit dem Kodex für gute Arbeit lieber auf Selbstverpflichtungen seitens der Hochschulen. Der Kodex stößt aber auch bei einigen Personalvertretungen auf nicht besonders viel Gegenliebe, da er nicht verbindlich ist und die dort enthaltenen Formulierungen zu einem großen Teil aus dem Ministerium vorgegeben waren

(Widerspruch Ministerin Angela Dorn) und ziemlich schwammig sind.

Deswegen wird es auch keine wirklichen Auswirkungen auf die Verhältnisse an den Hochschulen haben und diese kaum verändern. Der Kodex wurde am Montag unterzeichnet, wie wir aus der Presse erfahren durften. Der Prozess sollte eigentlich schon längst abgeschlossen sein, aber da scheint es durchaus noch Diskussion gegeben zu haben.

Der gesamte Entstehungsprozess des Kodex war alles andere als transparent; er war auch nicht gleichberechtigt. Nur wenige Personalvertretungen wurden überhaupt einbezogen. Studierende, die auch Beschäftigte an den Hochschulen sind, wurden ganz außen vor gelassen. So kann man einen Prozess, der am Ende eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten darstellen soll, auch von Beginn an erschweren.

Wir wollen den Kodex neben gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung befristeter Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen und ihn deshalb in das HHG aufnehmen – auch unter der Maßgabe, dass ein solcher Kodex zukünftig besser gemeinsam mit den Personalvertretungen der Hochschulen und den Studierenden evaluiert und neu aufgestellt werden muss.

Mit unserem dritten Änderungsantrag wollen wir das allgemeinpolitische Mandat für die verfassten Studierendenschaften in das Hochschulgesetz aufnehmen. Es ist komplett aus der Zeit gefallen, dass die Studierendenschaften sich nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern dürfen. Zu Wahlen der Studierendenparlamente treten doch politische Listen an, und an den Hochschulen sind tagtäglich auch allgemeinpolitische Themen von Bedeutung; das kann man doch gar nicht so genau trennen. Soziale Fragen der Studierenden wie nach bezahlbarem Wohnraum, der bekanntlich in Uni-Städten besonders rar gesät ist, oder die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Gruppierungen an den Hochschulen, die Fahrradinfrastruktur in der Stadt oder Kooperation der Hochschulen mit Rüstungsfirmen – all das sind Themen, die direkt etwas mit der Lebenswelt der Studierenden zu tun haben, aber auch über die Hochschulen hinausgehen.

Studierendenschaften müssen sich doch zu allen studentischen Belangen politisch äußern dürfen. Deswegen: Schaffen Sie Rechtssicherheit für diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Studierendenschaft einsetzen, und nehmen Sie das allgemeinpolitische Mandat in das Hochschulgesetz auf. – Leider haben Sie das nicht vor. Das finden wir sehr schade, deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen können, sondern uns nur enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Aktuelle Pressemeldungen

Elisabeth Kula - Nachbesserungen am Hochschulgesetz sind unzureichend

Elisabeth KulaBildung

In seiner 92. Plenarsitzung am 14. Dezember 2021 debattierte der Hessische Landtag zum Hochschulgesetz. Dazu die Rede von Elisabeth Kula, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute schließen wir die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer rechtlicher Vorschriften in dritter Lesung ab. Leider wurden seit der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nur wenige Anregungen von der Landesregierung übernommen. Deswegen haben wir uns als LINKE dazu entschieden, drei zentrale Kritikpunkte aus der Anhörung als Änderungsanträge einzureichen.

Zum einen wollen wir sichere Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen schaffen und dem Befristungsunwesen einen Riegel vorschieben. Dazu braucht es auch gesetzliche Vorschriften im Hochschulgesetz. Allein mit Selbstverpflichtungen und Anreizen wird es nicht gelingen, endlich mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in Wissenschaft und Lehre zu schaffen. Bereits jetzt gibt es mehr Möglichkeiten für die Hochschulleitungen, unbefristete Beschäftigung zu schaffen; aber das wird schlichtweg nicht genutzt. Deswegen: Wer gute Arbeit an den Hochschulen will, kann sich nicht um eine gesetzliche Regelung herumdrücken.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir wollen in § 66 definieren, dass grundsätzlich an den Hochschulen unbefristet beschäftigt wird und Forschung sowie Lehre zentrale Merkmale einer Hochschule darstellen und deswegen als Daueraufgaben anzusehen sind. Eine ähnliche Formulierung gibt es schon im Hochschulpakt. Uns ist bisher nicht erklärlich, warum so eine Formulierung nicht ins Hochschulgesetz aufgenommen werden kann. Ich glaube, da ist der politische Wille nicht da. Wir wollen das aber aufnehmen.

Die Ministerin hingegen setzt auch beim Thema Beschäftigungsverhältnisse mit dem Kodex für gute Arbeit lieber auf Selbstverpflichtungen seitens der Hochschulen. Der Kodex stößt aber auch bei einigen Personalvertretungen auf nicht besonders viel Gegenliebe, da er nicht verbindlich ist und die dort enthaltenen Formulierungen zu einem großen Teil aus dem Ministerium vorgegeben waren

(Widerspruch Ministerin Angela Dorn) und ziemlich schwammig sind.

Deswegen wird es auch keine wirklichen Auswirkungen auf die Verhältnisse an den Hochschulen haben und diese kaum verändern. Der Kodex wurde am Montag unterzeichnet, wie wir aus der Presse erfahren durften. Der Prozess sollte eigentlich schon längst abgeschlossen sein, aber da scheint es durchaus noch Diskussion gegeben zu haben.

Der gesamte Entstehungsprozess des Kodex war alles andere als transparent; er war auch nicht gleichberechtigt. Nur wenige Personalvertretungen wurden überhaupt einbezogen. Studierende, die auch Beschäftigte an den Hochschulen sind, wurden ganz außen vor gelassen. So kann man einen Prozess, der am Ende eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten darstellen soll, auch von Beginn an erschweren.

Wir wollen den Kodex neben gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung befristeter Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen und ihn deshalb in das HHG aufnehmen – auch unter der Maßgabe, dass ein solcher Kodex zukünftig besser gemeinsam mit den Personalvertretungen der Hochschulen und den Studierenden evaluiert und neu aufgestellt werden muss.

Mit unserem dritten Änderungsantrag wollen wir das allgemeinpolitische Mandat für die verfassten Studierendenschaften in das Hochschulgesetz aufnehmen. Es ist komplett aus der Zeit gefallen, dass die Studierendenschaften sich nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern dürfen. Zu Wahlen der Studierendenparlamente treten doch politische Listen an, und an den Hochschulen sind tagtäglich auch allgemeinpolitische Themen von Bedeutung; das kann man doch gar nicht so genau trennen. Soziale Fragen der Studierenden wie nach bezahlbarem Wohnraum, der bekanntlich in Uni-Städten besonders rar gesät ist, oder die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Gruppierungen an den Hochschulen, die Fahrradinfrastruktur in der Stadt oder Kooperation der Hochschulen mit Rüstungsfirmen – all das sind Themen, die direkt etwas mit der Lebenswelt der Studierenden zu tun haben, aber auch über die Hochschulen hinausgehen.

Studierendenschaften müssen sich doch zu allen studentischen Belangen politisch äußern dürfen. Deswegen: Schaffen Sie Rechtssicherheit für diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Studierendenschaft einsetzen, und nehmen Sie das allgemeinpolitische Mandat in das Hochschulgesetz auf. – Leider haben Sie das nicht vor. Das finden wir sehr schade, deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen können, sondern uns nur enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Von Menschenrechten, Papierschiffchen und der Überzeugung zu den Guten zu gehören

Heute fand eine Debatte im Hessischen Landtag statt, die auf vielfältige Art und Weise gesellschaftliche Realitäten, Mehrheitsverhältnisse und Einblicke in politische und psychologische Verarbeitungsprozesse offenlegte. Als Linksfraktion haben wir einen Antrag mit dem Thema der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der hessischen Flüchtlingspolitik zum Setzpunkt gemacht – schließlich ist Innenministerin Nancy Faeser, die die GEAS-Reform mit vorangebracht hat, auch Spitzenkandidatin der hessischen SPD. Jüngste Abschiebefälle aus Hessen, wie der von Mustafa Kal, dem kurdischstämmigen 19-jährigen Bäckerlehrling im zweiten Lehrjahr, der in den Räumen des Kasseler Rathauses festgenommen und nach Frankfurt zum Flughafen deportiert und abgeschoben worden war, zeigen, dass der Skandal-Innenminister Beuth alle Spielräume ausnutzt, um Geflüchteten das Leben möglichst schwer zu machen.

Auf Europäischer Ebene geht es hauptsächlich um Abschottung und Entrechtung von Geflüchteten, in Hessen darum wie man die Geflüchteten, die es hier her schaffen, wieder los werden kann. Diese Entwicklung hin zur weiteren Aushöhlung des Menschenrechts auf Asyl auf allen politischen Ebenen, auch auf Grund des Aufstiegs der europäischen extremen Rechten, haben wir im Landtag zum Thema gemacht. Die Debatte, die im Landtag zu unserem Setzpunkt folgte, stellt aber einen denkwürdigen parlamentarischen Tiefpunkt dar. Sie zeugte von Unkenntnissen und Leugnungen über die Beschlüsse des Europäischen Rates zur GEAS-Reform und deren Auswirkungen.

Die Redner:innen von SPD und Grünen verbreiteten zum großen Teil die gleichen Desinformationen zu GEAS wie Bundesinnenministerin Faeser und Außenministerin Baerbock.  

So wurde von der SPD-Rednerin behauptet, niemand wolle Menschen in Lager stecken. Der Grünen-Redner, ihr Fraktionsvorsitzener Matthias Wagner, versuchte bemüht nachdenklich zu argumentieren, man habe sich ja schwer getan, und ein historischer Erfolg, wie Faeser die Reform nannte, sei sie nun auch nicht, aber es habe eben eine europäische Reform gebraucht, ansonsten sei ja der Schengenraum und das das europäische Asylsystem generell in Gefahr, deswegen habe dann auch Annalena Baerbock zustimmen müssen. Von beiden Fraktionen kam außerdem die Behauptung, die Bedingungen in den Hotspot-Lagern würden sich durch die Reform verbessern und EU-Staaten würden verpflichtet werden, Geflüchtete aufzunehmen.

Nichts davon stimmt – zumindest fast. Einige Argumente sind nur Schutzbehauptungen oder irreleitend. Die massive Ahnungslosigkeit oder bewusste Desinformation kennt man ansonsten nur von der rechten politischen Seite. Es scheint so als müssten sich die Abgeordneten von SPD und Grünen selbst versichern: Wir sind die Guten! Und: Es kann nicht sein was nicht sein darf! Es ist nicht möglich, dass wir dafür wirklich Verantwortung tragen sollen, dass in Zukunft noch mehr Menschen, auch Kinder, und Geflüchtete aus Kriegsgebieten, in haftähnlichen Bedingungen an den europäischen Außengrenzen eingesperrt werden sollen.

Dabei ist es genau das: ProAsyl, Flüchtlingsrat und andere Expert:innen beten die Folgen der GEAS-Reform seit Wochen rauf und runter. Sie stellt einen Pakt mit den rechten Kräften Europas dar, und ist eine Verschlechterung für die Menschenrechte als der sowieso katastrophale Status-Quo. Mit GEAS werden die Lager und die Schnellverfahren verrechtlicht.

Aber Europäische Gesetzgebung und Europäisches Recht wird von SPD und Grünen nur sehr selektiv wahrgenommen. Dass es jetzt schon Verteilungsmechanismen und Verpflichtungen zur Qualität der Unterbringung in den Hotspots gibt, die aber schlichtweg nicht eingehalten werden, wird ignoriert. Man will sich naiv an den Glauben klammern, dass mit den von ihnen mitgetragenen Reformen es doch irgendwie besser werden muss weil man sich doch jetzt auf bessere Standards geeinigt habe.

Diese Realitätsverweigerung, damit man sich weiterhin zu den Guten zählen kann, ist schwer erträglich und wirft die Frage auf, wann man überhaupt noch faktenbasiert diskutieren kann.

Der Versuch der AfD-Rassist:innen und Chauvinisten, Waffenlieferungen und Fluchtursachen zu kritisieren wird natürlich durch die militaristische und nationalistische Grundhaltung der Partei ad absurdum geführt. Ist es doch die AfD, die die Bundeswehr zu einer Interventionsarmee umbauen lassen will und gleichzeitig andere Fluchtursachen wie den Klimawandel permanent leugnet.

Perfiderweise hat nicht die braun-blaue AfD den bösartigsten Redebeitrag in der Debatte gehalten, sondern die regierungstragende CDU-Fraktion. Der schlimmste Redebeitrag kam mit Abstand von CDU-Abgeordneten Hering, der in rechtspopulistischer Manier die Einwanderung in die Sozialsysteme durch Geflüchtete beklagte, die Grenzen der Aufnahmekapazität beschwor und die vermeintliche Mehrheitsmeinung der Bevölkerung ins Feld zog, nach der man sich doch richten müsse. Abgesehen davon, dass es auch einen relevanten Teil der Gesellschaft gibt, die Angst vor dem Rechtsruck, vor der Übernahme rechter Inhalte und Politik durch Konservative und die selbsternannte politische Mitte haben, hat diese Rede alle Kriterien einer aufhetzenden und Ressentiment-schürenden Stimmungsmache erfüllt. Die Merz-CDU auf dem strammen Weg nach rechts - auch in Hessen. Die Grünen saßen als Koalitionspartner etwas peinlich berührt daneben – Kontra gab es aber nicht, schließlich will man diese Koalition um jeden Preis bis ans Ende der Legislatur weiterführen. Eine SPD-Abgeordnete wies den CDU-Abgeordneten zur Raison und rügte seine Wortwahl, aber nicht ohne anschließend wieder die gleichen Mythen zur GEAS-Reform zu verbreiten – schließlich sind sie ja die Guten!   

Landespolitische Themen spielten in der Debatte kaum eine Rolle, zu emotional die Diskussion um Asylrecht der EU. Richtig empört wurde der parlamentarische Geschäftsführer der CDU erst dann, als am Ende der Debatte klar wurde, dass die kleinen orangenen Papierschiffchen, die wir gebastelt und vor uns aufgestellt haben, fotografiert und die Fotos ins Internet gestellt wurden. Ein brutaler Angriff auf die Innenministerin sei das. Nun denn – wenn das Aufstellen und Fotografieren von Papierschiffchen als brutaler angesehen wird und für mehr Aufregung sorgt als das massenhafte und bewusste Sterbenlassen von Menschen im Mittelmeer und an Europas Grenzen – dann kann sich die AfD auf die rechte Schulter klopfen. Die Dammbrüche gegen das Recht auf Asyl  und die zunehmende Entrechtung geflüchteter Menschen treiben auch im Hessischen Landtag Blüten. Von der CDU kann man keine Brandmauer erwarten. SPD und Grüne werden den nötigen Realitätscheck bekommen. Nämlich dann wenn sie beklagen, dass noch mehr Menschen auf der Flucht nach Europa ihr Leben lassen mussten.

 

 

 

Aktuelle parlamentarische Initiativen

Elisabeth Kula - Nachbesserungen am Hochschulgesetz sind unzureichend

Elisabeth KulaBildung

In seiner 92. Plenarsitzung am 14. Dezember 2021 debattierte der Hessische Landtag zum Hochschulgesetz. Dazu die Rede von Elisabeth Kula, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute schließen wir die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes und anderer rechtlicher Vorschriften in dritter Lesung ab. Leider wurden seit der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nur wenige Anregungen von der Landesregierung übernommen. Deswegen haben wir uns als LINKE dazu entschieden, drei zentrale Kritikpunkte aus der Anhörung als Änderungsanträge einzureichen.

Zum einen wollen wir sichere Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen schaffen und dem Befristungsunwesen einen Riegel vorschieben. Dazu braucht es auch gesetzliche Vorschriften im Hochschulgesetz. Allein mit Selbstverpflichtungen und Anreizen wird es nicht gelingen, endlich mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in Wissenschaft und Lehre zu schaffen. Bereits jetzt gibt es mehr Möglichkeiten für die Hochschulleitungen, unbefristete Beschäftigung zu schaffen; aber das wird schlichtweg nicht genutzt. Deswegen: Wer gute Arbeit an den Hochschulen will, kann sich nicht um eine gesetzliche Regelung herumdrücken.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir wollen in § 66 definieren, dass grundsätzlich an den Hochschulen unbefristet beschäftigt wird und Forschung sowie Lehre zentrale Merkmale einer Hochschule darstellen und deswegen als Daueraufgaben anzusehen sind. Eine ähnliche Formulierung gibt es schon im Hochschulpakt. Uns ist bisher nicht erklärlich, warum so eine Formulierung nicht ins Hochschulgesetz aufgenommen werden kann. Ich glaube, da ist der politische Wille nicht da. Wir wollen das aber aufnehmen.

Die Ministerin hingegen setzt auch beim Thema Beschäftigungsverhältnisse mit dem Kodex für gute Arbeit lieber auf Selbstverpflichtungen seitens der Hochschulen. Der Kodex stößt aber auch bei einigen Personalvertretungen auf nicht besonders viel Gegenliebe, da er nicht verbindlich ist und die dort enthaltenen Formulierungen zu einem großen Teil aus dem Ministerium vorgegeben waren

(Widerspruch Ministerin Angela Dorn) und ziemlich schwammig sind.

Deswegen wird es auch keine wirklichen Auswirkungen auf die Verhältnisse an den Hochschulen haben und diese kaum verändern. Der Kodex wurde am Montag unterzeichnet, wie wir aus der Presse erfahren durften. Der Prozess sollte eigentlich schon längst abgeschlossen sein, aber da scheint es durchaus noch Diskussion gegeben zu haben.

Der gesamte Entstehungsprozess des Kodex war alles andere als transparent; er war auch nicht gleichberechtigt. Nur wenige Personalvertretungen wurden überhaupt einbezogen. Studierende, die auch Beschäftigte an den Hochschulen sind, wurden ganz außen vor gelassen. So kann man einen Prozess, der am Ende eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten darstellen soll, auch von Beginn an erschweren.

Wir wollen den Kodex neben gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung befristeter Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen und ihn deshalb in das HHG aufnehmen – auch unter der Maßgabe, dass ein solcher Kodex zukünftig besser gemeinsam mit den Personalvertretungen der Hochschulen und den Studierenden evaluiert und neu aufgestellt werden muss.

Mit unserem dritten Änderungsantrag wollen wir das allgemeinpolitische Mandat für die verfassten Studierendenschaften in das Hochschulgesetz aufnehmen. Es ist komplett aus der Zeit gefallen, dass die Studierendenschaften sich nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern dürfen. Zu Wahlen der Studierendenparlamente treten doch politische Listen an, und an den Hochschulen sind tagtäglich auch allgemeinpolitische Themen von Bedeutung; das kann man doch gar nicht so genau trennen. Soziale Fragen der Studierenden wie nach bezahlbarem Wohnraum, der bekanntlich in Uni-Städten besonders rar gesät ist, oder die Auseinandersetzung mit rechtsextremen Gruppierungen an den Hochschulen, die Fahrradinfrastruktur in der Stadt oder Kooperation der Hochschulen mit Rüstungsfirmen – all das sind Themen, die direkt etwas mit der Lebenswelt der Studierenden zu tun haben, aber auch über die Hochschulen hinausgehen.

Studierendenschaften müssen sich doch zu allen studentischen Belangen politisch äußern dürfen. Deswegen: Schaffen Sie Rechtssicherheit für diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Studierendenschaft einsetzen, und nehmen Sie das allgemeinpolitische Mandat in das Hochschulgesetz auf. – Leider haben Sie das nicht vor. Das finden wir sehr schade, deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen können, sondern uns nur enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)